Flugplatzordnung
FMV-Leingarten
Stand: 13.09.2018
1. Benutzung
- Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
- Die Fernsteuerung muss den aktuellen Zulassungsbestimmungen entsprechen.
- Eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle muss nachgewiesen werden.
- Tagesmitglieder dürfen gegen Nachweis einer Haftpflichtversicherung und Entrichten
einer Gebühr von 5,00 € pro Kalendertag bei Anwesenheit von Mitgliedern des FMV
Leingarten den Modellflugplatz benutzen.
2. Flugbetrieb
- Jeder Modellpilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und
Ordnung nicht gefährdet werden. - Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters, der erfolgreich an einer
Unterweisung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ teilgenommen hat, stattfinden.
Der Verein führt ein Flugbuch zur Dokumentation des Flugbetriebs, der Flugleiter ist
verantwortlich für die ordnungsgemäße Dokumentation. Bei ausschließlichem Betrieb
von Segel- und Elektromodellen unter 5 Kg Abfluggewicht und nicht mehr als zwei
Piloten kann auf die Anwesenheit eines Flugleiters verzichtet werden. Ist kein
Flugleiter anwesend benötigen Steuerer von Flugmodellen, welche schwerer als 2 Kg
sind, einen Kenntnissnachweis. Die erforderlichen Flugbucheintragungen sind in
diesem Fall von den Mitgliedern selbst vorzunehmen. - Maximal 3 Flugmodelle mit Verbrennungsantrieb oder maximal 5 sonstige
Flugmodelle dürfen gleichzeitig geflogen werden. - Der Flugbetrieb ist nur zu folgenden Zeiten zulässig:
• Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:- Montag bis Samstag, 9:00 bis 20:00 Uhr, jedoch bis spätestens 1 Stunde vor
Sonnenuntergang - Sonntag 10:30 bis 13:00, 15:00 bis 20:00 Uhr, jedoch bis spätestens 1 Stunde
vor Sonnenuntergang - Sonstige Flugmodelle:
- Montag bis Samstag, 9:00 bis 20:00 Uhr, längstens bis Sonnenuntergang
- Sonntag 10:30 bis 20:00 Uhr, längstens bis Sonnenuntergang
- Die aktuellen Zeiten des Sonnenuntergangs sind zu beachten.
- An folgenden Tagen ist kein Flugbetrieb zulässig:
- Karfreitag ganztägig
- Totengedenktage (Totensonntag) bis 13:00 Uhr
- Montag bis Samstag, 9:00 bis 20:00 Uhr, jedoch bis spätestens 1 Stunde vor
3. Modellflugbetrieb
- Der Modellflugbetrieb ist in einem Radius von 300m um die Flugplatzmitte zulässig.
Der Flugsektor I liegt im Süden, der Flugsektor II liegt im Norden des
Modellflugplatzes. Der nordwestliche Teil des Flugsektors II ab dem Bereich der
Hangkante ist für Motorflugzeuge gesperrt. - Ein Mischbetrieb mit Flächenmodellen auf der Landebahn ist nicht zulässig,
- Flugmodelle dürfen in der Vorbereitungszone nicht aus eigener Kraft gefahren werden.
- Inbetriebnahme und Flugvorbereitung der Modelle hat im Vorbereitungsraum zu erfolgen
4. Das Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ist verboten!!!!!
5. Flugmodelle:
- Die Flugmodelle müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein.
Flugmodelle mit technischen Mängeln dürfen nicht betrieben werden. - Der maximale Schalldruck für Motoren mit 2-Taktmotoren beträgt 78 dB/A,
mit 4-Taktmotoren 80 dB/A, gemessen in sieben Meter Entfernung. - Die maximale Abflugmasse für alle Flugmodelle beträgt 20kg.
6. Start und Landung
• Sind durch den Piloten laut anzukündigen.
• Während des Starts oder Landung von Flugmodellen ist die Startbahn durch andere Piloten unbedingt freizuhalten.
7. Umweltschutz
- Das Betanken ist stets auf einem Tropfblech durchzuführen, desgleichen Entleerung
nicht verbrauchten Treibstoffs. - Die Tropfbleche sind nach den Flugbetrieb zu reinigen, die Treibstoffreste sind
aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. - Motoreinstellarbeiten sind nur mit einem Tropfblech unter der Abgasanlage zulässig.
Bei Verstößen gegen die Flugplatzordnung kann der Flugleiter im Namen des Vereins ein Flugverbot aussprechen. Bei wiederholten Verstößen kann durch den Vorstand ein Ausschluss aus dem FMV Leingarten wegen unkameradschaftlichen Verhaltens beschlossen werden.
Jeder aktive Modellflieger des Vereins erhält eine Abschrift der Flugplatzordnung.