Flugplatzordnung

 

Stand: 08.12.2022

Benutzung

 

  • Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.

  • Die Fernsteuerung muss den aktuellen Zulassungsbestimmungen entsprechen.
  • Für den Betrieb eines Flugmodells ist ein gültiger Kenntnisnachweis erforderlich.
  • Mitglieder die aktiv am Flugbetrieb teilnehmen, müssen eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können.
  • Tagesmitglieder dürfen gegen eines Beitrags von 5,00 € pro Kalendertag bei Anwesenheit von Mitgliedern des FMV Leingarten den Modellflugplatz benutzen.

 

Flugbetrieb

  • Jeder Modellpilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.
    Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters, der erfolgreich an einer Unterweisung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ teilgenommen hat, stattfinden.

  • Der Verein führt ein Flugbuch zur Dokumentation des Flugbetriebs, der Flugleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Dokumentation.
  • Bei Betrieb von Segel, Elektro- und Kolbenmotor betriebenen Flugmodellen unter 12Kg Abfluggewicht und nicht mehr als zwei Piloten, kann auf die Anwesenheit eines Flugleiters verzichtet werden.
  • Die erforderlichen Flugbucheintragungen sind in diesem Fall von den Mitgliedern selbst vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerer einen gültigen Kenntnisnachweis besitzt.
  • Maximal 3 Flugmodelle mit Verbrennungsantrieb oder maximal fünf sonstige Flugmodelle dürfen gleichzeitig geflogen werden.

     

Der Flugbetrieb ist nur zu folgenden Zeiten zulässig:

Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:

    • Werktags, 9:00 bis 20:00 Uhr, jedoch bis spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang.

    • Sonn- und feiertags 10:30 bis 20:00 Uhr, jedoch bis spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang.

Sonstige Flugmodelle

    • Werktags, 9:00 bis 20:00 Uhr, längstens bis Sonnenuntergang.

    • Sonn- und feiertags 10:30 bis 20:00 Uhr, längstens bis Sonnenuntergang.

    • Am Karfreitag und an Totengedenktagen, besteht bis 13Uhr für alle Modelle Flugverbot.

 

 

Modellflugbetrieb

  • Der Modellflugbetrieb ist in einem Radius von 300m um die Flugplatzmitte zulässig. Der Flugsektor I liegt im Süden, der Flugsektor II liegt im Norden des Modellflugplatzes.
    Der nordwestliche Teil des Flugsektors II ab dem Bereich der Hangkante ist für Verbrennerflug gesperrt.
    Der Flugsektor II ist nur für Start und Landung zu nutzen, der Flugbetrieb hat im Sektor I zu erfolgen.

  • Flugmodelle dürfen in der Vorbereitungszone nicht aus eigener Kraft gefahren werden.
  • Inbetriebnahme und Flugvorbereitung der Modelle hat im Vorbereitungsraum zu erfolgen


Das Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.

 

Flugmodelle

  • Die Flugmodelle müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein.

  • Flugmodelle mit technischen Mängeln dürfen nicht betrieben werden.
  • Die maximale Abflugmasse für alle Flugmodelle beträgt 25 Kg.
  • Für alle Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 0,25Kg,besteht die LBA Kennzeichnungspflicht.
  • Der Emissionspegel von 82 dB(A)/25 m darf nicht überschritten werden, wenn sie durch Verbrennungsmotor(en) angetrieben werden.

Anzahl Flugmodelle mit Kolbenmotor(en) gleichzeitig,

je Flugmodell

1 2 3 4 5 6

[82]

dB(A)/

25m

[82]

dB(A)/

25m

[82]

dB(A)/

25m

[80]

dB(A)/

25m

[78]

dB(A)/

25m

[78]

dB(A)/

25m

 

Start und Landung

  • Sind durch den Piloten laut anzukündigen.

  • Während des Starts oder Landung von Flugmodellen ist die Startbahn durch andere Piloten unbedingt freizuhalten.

 

Umweltschutz

  • Das Betanken ist stets auf einem Tropfblech durchzuführen, desgleichen Entleerung nicht verbrauchten Treibstoffs.

  • Die Tropfbleche sind nach den Flugbetrieb zu reinigen, die Treibstoffreste sind aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen
  • Motoreinstellarbeiten sind nur mit einem Tropfblech unter der Abgasanlage zulässig.

 

 

Download Flugplatzordnung

 

 

Bei Verstößen gegen die Flugplatzordnung kann der Flugleiter im Namen des Vereins ein Flugverbot aussprechen.

Bei wiederholten Verstößen kann durch den Vorstand ein Ausschluss aus dem FMV Leingarten wegen unkameradschaftlichen Verhaltens beschlossen werden.

 

Jeder aktive Modellflieger des Vereins erhält eine Abschrift der Flugplatzordnung.

 

 

 



 

 
 

 

 

 

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